Nachfolgend aufgeführte Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen der Firma Bau- & Gartenfachmarkt Mennicke, Bauernweg 01 in Raschau, nachfolgend Verkäufer genannt. Hiervon abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur anerkannt, wenn sie von uns bestätigt und schriftlich vereinbart wurden.
Sie können als privater Käufer (nach § 13 BGB des Fernabgabegesetzes) Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen, siehe hierzu die Widerrufsbelehrung in der Anlage dieses Schreibens. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Bau- u. Gartenfachmarkt Mennicke, Bauernweg 01 in 08352 Raschau
Fax: 03774/81223
info@fachmarkt-mennicke.de
Um unnötige Kosten zu vermeiden, senden Sie bitte nur freigemachte Sendungen an uns zurück, denn unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Angebot und Lieferung:
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und Zwischenverkauf ist vorbehalten. Änderungen der Konstruktion und Form des Liefergegenstandes durch den Hersteller der Ware, sofern sich keine Gebrauchs- u. Nutzungseinschränkungen daraus ergeben, sind für den Käufer zumutbar. Eine Haftung für Druck- o. Übertragungsfehler bei der Auftragsabwicklung sowie Mängel in technischen Abbildungen und Angaben wird ausgeschlossen.
Die in den Angeboten oder den Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine sind als annähernd vereinbart zu betrachten, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich ein solcher benannt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Bestellung und Annahme:
Die Bestellung eines Käufers ist für uns ein bindender Auftrag . Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich innerhalb von 14 Tagen bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Bei Ablehnung der Bestellung (Klärung der Lieferfähigkeit der Vorlieferanten etc.) durch den Verkäufer, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle genannten Preise werden der am Tage der Lieferung geltenden Preisliste entnommen. Es wird der am Tage der Lieferung geltende Mehrwertsteuersatz berechnet. Die Preise gelten ab Lager Raschau ausschließlich Verpackung, Fracht und Porto.
Im Versandhandel erfolgt die Lieferung per Nachnahme, Scheck/Vorkasse oder Bankeinzug. Andere Inkassoarten wie Rechnung mit Zahlungsziel, Kreditkarten usw. haben nur Gültigkeit, wenn dies von uns ausdrücklich anerkannt und schriftlich niedergelegt ist.
Die Zahlung erfolgt Netto ohne Abzüge. Bei gesondert vereinbarten Inkassoarten, z.B. Zahlung mit Rechnung gilt, Gewährung von 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen, nach Ablauf von 30 Tagen ist der Betrag Netto, ohne Abzüge, zahlbar. Nach Ablauf des letzten Zeitpunktes werden die banküblichen Zinsen berechnet.
Gewährleistung bei Mängeln und Haftung:
Bei mangelhaften Teilen wird nach Maßgabe des Vorlieferanten der Mangel kostenlos beseitigt oder Ersatz geliefert.
Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen oder der Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Wandlung des Vertrages verlangen.
Im übrigen gelten die Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers der Waren.
Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Des Weiteren ist er verpflichtet den Kaufgegenstand auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten sofern erforderlich, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers vereinbart. Als Gerichtsstand gilt der Platz, an dem sich die für den Lieferer zuständigen Gerichte befinden.
Schlussbestimmungen:
Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Für die Auslegung ist ausschließlich Deutsches Recht bindend.